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SWK 16, 1. Juni 2011, Seite K 10

Zurücknahmeerklärung - Mängelbehebungsauftrag

Zurücknahmeerklärung - Mängelbehebungsauftrag (§§ 250 Abs. 1, 275 BAO)

Wenn eine Berufung nicht den Inhaltserfordernissen der gesetzlichen Bestimmung entspricht, so ergeht der Mängelbehebungsauftrag zu Recht. Auch wenn dem Mängelbehebungsauftrag zum Teil entsprochen wird, macht dies nicht den gesamten Mängelbehebungsauftrag rechtswidrig. Durch die unzureichende oder nur teilweise Behebung der aufgetragenen Mängel ist die nach wie vor mangelhafte Berufung als zurückgenommen zu erklären. Ein Versuch, die Mängel im Zuge des Berufungsverfahrens gegen die Zurücknahmebescheide zu beheben, würde nach Ablauf der Mängelbehebungsfrist somit jedenfalls verspätet erfolgen ().

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