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Liebhaberei: Kriterien
• Im Rahmen der Kriterienprüfung nach § 2 Abs. 1 LVO 1993 (Liebhaberei) kommt dem Kriterium der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage große Bedeutung zu. Unter diese Bemühungen fallen jegliche Schritte, die erkennbar darauf ausgerichtet sind, die Betätigung nicht nur kurzfristig gewinnbringend zu gestalten. - (§ 2 Abs. 1 LVO 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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