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Bundeshaftungsobergrenzengesetz in Begutachtung
Das BMF hat vor Kurzem den Entwurf zum Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG) zur Begutachtung versandt. Mit dem BHOG soll eine rechtlich verbindliche Haftungsobergrenze für Bundeshaftungen festgelegt werden. Unter diese für die Jahre 2012 bis 2014 geltende Haftungsobergrenze fallen nicht nur alle direkt vom Bund selbst übernommenen Haftungen, sondern auch alle Haftungen der dem Sektor Staat zugehörenden und im Verantwortungsbereich des Bundes liegenden außerbudgetären Einheiten des Bundes. Zur Erfassung der Haftungen von außerbudgetären Einheiten des Bundes, die dem Sektor Staat zugehören und im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, werden neue Melde- und Berichtspflichten eingeführt. Weiters werden laut Erläuterungen notwendige Änderungen im Bundeshaushaltsgesetz sowie im Bundeshaushaltsgesetz 2013 vorgenommen, insbesondere die Bestimmungen über das Beteiligungscontrolling um das strategische Controlling ergänzt. Die Begutachtungsfrist endete am 27. Oktober.