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Angehörigenverträge
• Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Die unregelmäßigen monatlichen Arbeitszeiten (von 14 bis zu 49 Stunden) lassen einen eindeutigen Bezug zu der laut Dienstzettel aus dem Jahr 2001 vereinbarten Anzahl von sieben Stunden wöchentlich (28 Stunden monatlich) vermissen. - (§ 4 EStG 1988), (Abweisung)
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