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SWK 11, 10. April 2011, Seite R 20
Genossenschaftsanteile
• Die bei Ausbuchung von "unbehobenen" Geschäftsanteilen an Genossenschaften entstehenden Buchgewinne sind bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt zu lassen. - (§ 8 Abs. 1 KStG 1988), (Abweisung)
(, 0036)