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Sonderausgaben: Einschleifregelung
• Einkünfte, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegen, sind bei der Einschleifregelung des § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung, ob bzw. in welcher Höhe die für die Sonderausgabenhöchstbeträge maßgeblichen Grenzbeträge des Gesamtbetrags der Einkünfte überschritten werden, sind demnach auch die Einkünfte (hier: aus einer italienischen Pension) zu berücksichtigen. - (§ 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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