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SWK 11, 10. April 2011, Seite R 20

Sonderausgaben: Einschleifregelung

Einkünfte, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegen, sind bei der Einschleifregelung des § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung, ob bzw. in welcher Höhe die für die Sonderausgabenhöchstbeträge maßgeblichen Grenzbeträge des Gesamtbetrags der Einkünfte überschritten werden, sind demnach auch die Einkünfte (hier: aus einer italienischen Pension) zu berücksichtigen. - (§ 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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