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Kfz: Betriebsvermögen
• Die bloße Zurverfügungstellung eines Kraftfahrzeuges an eine Dienstnehmerin (Gattin des Beschwerdeführers) zur Nutzung ist ausreichend, um dessen Betriebsvermögenszugehörigkeit zu begründen. Dabei hat die Behörde das Vorliegen von Arbeitslohn (Sachbezug) zu hinterfragen und unter Bedachtnahme auf die Rechtsprechung zu Verträgen zwischen Angehörigen etwa auf seine Fremdüblichkeit hin zu prüfen. - (§ 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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