Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
USt: Psychotherapie
• Werden Entgelte aus einer Tätigkeit weder nach den Vorschriften des Psychotherapiegesetzes zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie noch nach den Vorschriften des Psychologengesetzes zur selbständigen Ausübung der Tätigkeit eines Psychologen erzielt, fallen diese nicht unter die Befreiungsbestimmung gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994. - (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994), (Abweisung)
()