TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 2011, Seite W 7

Allfällige Rechnungsmängel - mangelnde Fälligkeit?

Zahlungsverpflichtung auch bei fehlender oder mangelhafter Rechnungslegung

Gerhard Gaedke und Andreas Kaufmann

Im unternehmerischen Alltag wird nur allzu oft die Bezahlung einer Leistung mit dem Hinweis auf eine mangelhafte Rechnung - insbesondere unter Hinweis auf die Bestimmungen des UStG - verweigert. Wie sieht die Rechtslage aber aus zivilrechtlicher Sicht aus?

1. Umsatzsteuerliche Sicht

• Ab ist ein Unternehmer gem. § 11 Abs 1 UStG berechtigt, bei Ausführung steuerbarer Lieferungen und sonstiger Leistungen Rechnungen auszustellen. Eine Verpflichtung besteht dann, wenn ein Unternehmer gegenüber anderen Unternehmern für deren Unternehmen Umsätze ausführt. Eine Ausschlussfrist ist nicht vorgesehen. Eine zunächst unterlassene Rechnungsausstellung bzw. unvollständige oder unrichtige Rechnung kann nachgeholt werden.

§ 12 Abs 1 UStG lässt einen Vorsteuerabzug für den leistungsempfangenden Unternehmer zu, wenn der leistende Unternehmer in einer Rechnung die Steuer gesondert ausweist. Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, besteht auch keine Möglichkeit, die Vorsteuer geltend zu machen. Unbeachtlich ist die Bezahlung der Rechnung.

2. Zivilrechtliche Seite

2.1. Fälligkeitserfordernisse

Nach ständiger Rechtsprechung kommt der Rechnung im Allgemeinen (aber) nur die deklarative Bedeutung einer Beweisurkunde zu, von deren Exist...

Daten werden geladen...