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SWK 11, 10. April 2011, Seite S 499

Spendenabzug und Steuerpolitik

Geltende Rechtslage und mögliche Alternativen

Michael Lang

Die österreichische Rechtsordnung kennt seit Jahrzehnten Regelungen über die Abzugsfähigkeit von Spenden. Ursprünglich waren nur Spenden an wissenschaftliche Einrichtungen begünstigt. 2009 hat der Gesetzgeber auch Zuwendungen an Körperschaften einbezogen, die mildtätige Zwecke verfolgen oder sich der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern oder der Hilfestellung in Katastrophenfällen annehmen.Nach einem vom BMF zur Begutachtung ausgesendeten Gesetzesentwurf soll der Kreis der für begünstigte Spenden in Betracht kommenden Empfänger nun auch auf Feuerwehren, Umweltschutzorganisationen und Tierheime erweitert werden.Dies soll Anlass sein, über die Wirkungen solcher Regelungen und über rechtspolitische Alternativen nachzudenken.

1. Die Versuche zur Rechtfertigung der derzeit geltenden Regelung

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Spendenabzug eine steuersystematische Notwendigkeit ist. In diese Richtung gehen die Überlegungen von Klaus Vogel: Die Regelung über den Spendenabzug von der Bemessungsgrundlage sei eine Lastenausteilungsnorm. Wer spendet, hat den Betrag der Spende nicht mehr für Konsum oder Investition zur Verfügung. Spenden ist zwar keine Pflicht, aber erwünscht:...

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