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Kein außerbetriebliches Vermögen beim Kauf von Futures und Optionen durch eine Kapitalgesellschaft
Kein außerbetriebliches Vermögen beim Kauf von Futures und Optionen durch eine Kapitalgesellschaft (§ 7 Abs. 3 KStG)
Erwirbt eine als Versicherungsmakler tätige Kapitalgesellschaft Derivate (Futures und Optionen) und spekuliert auf den DAX, kann nicht von vornherein außerbetriebliches Vermögen der Gesellschaft angenommen werden. Wird der Futures-Handel von einem außenstehenden Fachmann in einer seriösen und auf Kenntnissen beruhenden Weise betrieben, überwiegt das Risiko im Kaufzeitpunkt nicht die Chancen und beruht die Betätigung S. K 6nicht auf gesellschaftsrechtlichen Erwägungen, so liegt Betriebsvermögen vor, auch wenn in einzelnen Jahren Verluste erzielt werden ().