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SWK 11, 10. April 2011, Seite K 5

Wert des Altbestands bei der behindertengerechten Adaptierung von Bad und WC als außergewöhnliche Belastung

Wert des Altbestands bei der behindertengerechten Adaptierung von Bad und WC als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)

Der Berufungswerber hatte am einen Radunfall. Als Folge dieses Unfalls erlitt er eine Teillähmung von Armen und Beinen, kann sich daher ohne einen Rollstuhl nicht fortbewegen und ist auf die ständige Betreuung von anderen Personen angewiesen. Aus diesem Grund mussten das Bad und das WC behindertengerecht umgebaut werden. Bei der Anwendung des Gegenwertgedankens bei Aufwendungen zur Adaptierungen von Wohnungen sind Ausnahmen zu machen, wenn lebensnotwendige Einrichtungen wie Bad und WC aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses für den Berufungswerber unbrauchbar sind. Es kann nicht vernachlässigt werden, dass es sich bei der Adaptierung nicht nur um eine Vermögensumschichtung handelt, sondern auch um den Ausgleich eines endgültigen Verlusts (hier: Wertverlust der bisherigen Bad- und WC-Einrichtungen aufgrund notwendiger Adaptierungen). So gesehen entsteht durch die 2005 erfolgte Adaptierung ein verlorener Aufwand, der im Zusammenhang mit der Gegenwertlehre nicht einfach vernachlässigt werden darf. Soweit Werte endgültig abgeflossen sind, fehlt es eben nicht - wie bei der rei...

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