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Verfahren: Sicherstellungsauftrag
• Gemäß § 224 Abs. 1 BAO werden die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. In diesen ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Die Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages nach Ablauf dieser Monatsfrist ist nicht mehr zulässig. - (§ 224 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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