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AgB: Begräbniskosten
• Es trifft nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes zu, dass die durch § 143 ABGB normierte rechtliche Verpflichtung zur Tragung der Begräbniskosten (bei gegebener Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners) auch die Kosten eines schlichten Totenmahles umfasst, soweit ein entsprechender Ortsgebrauch besteht. - (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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