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SWK 32, 10. November 2011, Seite W 141

Die Haftung gegenüber Anlegern

Beratung muss vollständig, richtig, rechtzeitig und verständlich sein

Johannes Peter Gruber

Die Beratung der Anleger muss vollständig, richtig, rechtzeitig und für den Kunden verständlich sein. Dabei ist auf die persönlichen Kenntnisse und die Erfahrung des Kunden Rücksicht zu nehmen; der Kunde muss die Auswirkungen seiner Anlageentscheidung erkennen können.Ein Anlageberater verletzt diese Pflicht "gravierend", wenn er - wie der OGH jetzt entschieden hat - das Risiko von Anteilen ("Zertifikaten") an einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit dem Risiko eines Bausparvertrags oder eines Rentenfonds vergleicht.Der Fall der Meinl European Land Ltd. (MEL) hat den OGH nach mehr als 25 Entscheidungenerneut beschäftigt. Ganz ähnliche Verfahren betreffen inzwischen auch die Immofinanz Wien.

1. Vorgeschichte

Die MEL hat ihren Sitz auf der Kanalinsel Jersey. Sie wurde 1997 nach dem Recht dieser Insel gegründet. Ihre Anteile werden seit 2002 an der Wiener Börse gehandelt. In den Jahren 2006 und 2007 veröffentlichte die Meinl Bank zwei mehr oder weniger gleiche Verkaufsbroschüren, in denen die Anteile an der MEL u. a. mit folgenden Slogans beworben wurden:

"Investieren in Immobilien - aber mit Köpfchen."

"Chancen in Zentral- und Osteuropa."

"Was ist MEL? MEL notiert als eine der füh...

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