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Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages nicht verfassungswidrig
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für (Ehe-)Partner ohne Kinder gestrichen. Die Kärntner Landesregierung hat gegen diese Maßnahme einen Antrag an den VfGH gestellt. Sie ist der Ansicht, dass diese Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für (Ehe-)Partner ohne Kinder insbesondere bei Pensionistinnen und Pensionisten dem Gleichheitssatz bzw. dem Vertrauensschutz widerspreche und daher verfassungswidrig sei. Der VfGH hat mit Entscheidung vom , G 27/11, festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Die Maßnahme liegt innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers. Zwar ist es so, dass der Wegfall bei niedrigen Haushaltseinkommen durchaus ins Gewicht fallen kann, dies übersieht der VfGH nicht. Der Wegfall ist jedoch kein derart intensiver Eingriff, dass der Vertrauensschutz verletzt wäre. Für Bezieher niedriger Pensionen wurde außerdem (durch die gleichzeitige Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages) ein Ausgleich geschaffen.