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Ergänzungen und Klarstellungen zu den Begünstigungen der Land- und Forstwirtschaft im Steuerrecht
Ungleichbehandlung bei Veräußerungsgewinnen
In meinem Artikel in SWK-Heft 22/2011, S 792, habe ich auf die Verfassungswidrigkeit der Pauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft hingewiesen. Neben zustimmenden Äußerungen zu meinem Artikel (insbesondere Steuerinsider, Kritische Bemerkungen zur Begünstigung der Land- und Forstwirtschaft im Steuerrecht, SWK Heft 25/2011, T 146) erschien auch eine Replik auf meinen Artikel (Kaluza, Anmerkungen zur Landwirtepauschalierung, SWK-Heft 26/2011, T 157), auf die ich im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Behauptungen näher eingehen muss.
1. Bestehen der steuerlichen Privilegien der Land- und Forstwirtschaft
Diese werden in der angeführten Replik in Abrede gestellt. Ich gehe darauf nicht näher ein, sondern verweise auf die in der Zwischenzeit veröffentlichte Studie von Kofler/Schellmann, Verfassungsrechtliche Aspekte der land- und forstwirtschaftlichen Vollpauschalierung, in der diese verfassungswidrigen Vorteile fundiert herausgearbeitet werden.
So entsprechen die fiktiven Gewinne nach der Einheitswertberechnung derzeit nicht einmal 10 % der wahren Gewinne. Im Durchschnitt der Jahre 1966 bis 2009 ergibt sich ein Gewinn von 19,82 % im Vergleich zu den wahren Gewinnen (Kofler/Schellmann, ...