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SWK 32, 10. November 2011, Seite T 221

Vergabe der Handy-Signatur in Finanzämtern

(BMF) - Ab ist die Vergabe der Handy-Signatur durch ausgebildete Handy Registration Officer in den Infocentern der Finanzämter bundesweit durchzuführen.

Die Handy-Signatur ist eine elektronische Unterschrift, die bei E-Government-Anwendungen (z. B. FinanzOnline, Sozialversicherung Online usw.) auch zur Identifizierung im Verfahren verwendet werden kann. Die Handy-Signatur erleichtert den Einstieg in E-Government-Anwendungen.

In den Finanzämtern wurden durch IT-Expert/innen und Zentrale Registration Officers (ZRO) Mitarbeiter/innen als Handy Registration Officers (HRO) ausgebildet. Die Vergabe der Handy-Signatur durch diese Handy Registration Officer (HRO) im Infocenter der Finanzämter ist ab durchzuführen. Dabei sind die aktuell gültigen Vorgaben des E-Government-Gesetzes und der A-Trust zu beachten. Entsprechende Merkblätter für Bürger/innen und Mitarbeiter/innen werden durch die IT-Experten zur Verfügung gestellt. Die Ausbildung weiterer Mitarbeiter/innen zu Handy Registration Officers ist in Eigenverantwortung der Dienststellen mit den IT-Expert/innen zu organisieren.

Die Vergabe der Handysignatur erfolgt mittels Computers des jeweiligen Handy Registration Officers, dazu können i...

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