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Insolvenzverfahren: Nachzahlungen
• Der Gesetzgeber hat in § 124b Z 130 EStG 1988 festgelegt, dass er die Erweiterung der Ausnahmebestimmung auf Nachzahlungen im Insolvenzverfahren erst für Konkurse angewendet wissen wollte, die nach dem eröffnet wurden. - (§ 19 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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