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Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kapitalertragsteuer zwischen Einlösungswert und Wertpapiernominale unterschieden und die Berechnung des zweiprozentigen Wertes anhand des Wertpapiernominales im letzten Satz der Bestimmung unberührt gelassen. - (§ 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung aufgrund Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0172)