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SWK 26, 10. September 2011, Seite R 43

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kapitalertragsteuer zwischen Einlösungswert und Wertpapiernominale unterschieden und die Berechnung des zweiprozentigen Wertes anhand des Wertpapiernominales im letzten Satz der Bestimmung unberührt gelassen. - (§ 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung aufgrund Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0172)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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