zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 2011, Seite W 102

Aktuelle Rechtsprechung des OGH zum Patentrecht und Urheberrecht

1. Patentrecht

Patentverfahren: Prozesskosten (einschließlich vorprozessualer Kosten) sind nach ständiger Rechtsprechung im besonderen Kostenverfahren nach der ZPO geltend zu machen. Insoweit gehen die öffentlich-rechtlichen prozessualen Kostenersatzregeln dem Schadenersatzrecht vor. Der Rechtsweg ist insoweit unzulässig. Diese Regelung gilt aufgrund der Verweise im Patentgesetz auch für Kosten in Verfahren vor dem Patentamt und dem Obersten Patent- und Markensenat ().

2. Urheberrecht

Bildnisse (I): Bildnisse von Personen dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, wenn dadurch "berechtigte Interessen" des Abgebildeten verletzt werden. Berechtigte Interessen können nur verletzt sein, wenn der Abgebildete für Personen, die ihn schon öfter gesehen haben, erkennbar ist. Dafür ist die Abbildung des Gesichts nicht unbedingt erforderlich, weil sich die Identität der abgebildeten Person auch aus anderen charakteristischen Merkmalen oder aus dem Begleittext ergeben kann ().

Bildnisse (II): Der Kläger ist Beamter bei der Sicherheitsdirektion Niederösterreich, Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Die Beklag...

Daten werden geladen...