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SWK 26, 10. September 2011, Seite S 912

Zurückweisung einer Berufung

Mit Bescheid vom wurde der Berufungswerber im Schätzungsweg nach § 184 BAO zur Einkommensteuer für das Jahr 2003 veranlagt. Die am eingebrachte Berufung wurde mit dem Hinweis, dass die Berufungsfrist bereits am abgelaufen sei, zurückgewiesen. In der gegen den Zurückweisungsbescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass der bekämpfte Bescheid niemals zugestellt worden sei, sondern der steuerliche Vertreter erst durch Akteneinsicht Kenntnis von dessen Existenz erlangt habe respektive der angefochtene Bescheid am zugestellt worden sei. Die Berufungsfrist beträgt gemäß § 245 Abs. 1 erster Satz BAO einen Monat. Erledigungen werden gemäß § 97 Abs. 1 lit. a BAO dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen (...) durch Zustellung. Kann die Sendung nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf gemäß § 16 Abs. 1 ZustG an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 ZustG regelmäßig an der Abgabestelle aufhält. Ersatzempfänger kann nach § 16 Abs. 2 ZustG jede erwachsene Person sein, d...

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