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Veranlassungsprinzip bei Reisekosten in den LStR
Zur Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung in den LStR
Vor Kurzem wurde auf Basis der Judikatur des BFH, des VwGH und der Literatur das Veranlassungsprinzip bei Reisekosten analysiert.Gleichzeitig hat Atzmüllerseine Rechtsauffassung bekanntgegeben. Die Meinung des BMF wurde nunmehr im LStR-Wartungserlass 2011bekannt gemacht.
1. Kernaussagen der Judikatur
Liegt eine Reise vor, die zumindest auch betrieblich oder beruflich veranlasst ist, so sind die Fahrtkosten jedenfalls teilweise abzusetzen. Liegt eine gemischte Veranlassung vor, so bietet sich die Aufenthaltsdauer als Aufteilungsmaßstab an. In Fällen einer untergeordneten quantitativen privaten Veranlassung kann die Aufteilung unterbleiben. Ist die Reise jedoch qualitativ, also inhaltlich, ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasst, so sind die Reisekosten zur Gänze abzugsfähig.
Dreh- und Angelpunkt ist daher das Veranlassungsprinzip. Die entsprechenden rechtstheoretischen Überlegungen wurden ausführlich dargestellt und subsumiert.
2. Die Überlegungen von Atzmüller
Atzmüller führt zunächst aus, dass eine betriebliche Reise durch die private Entscheidung, mit der betrieblichen Reise eine private zu verbinden, zu einer Mischreise wird. Betriebliche und private Veranlassung treten nebe...