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SWK 26, 10. September 2011, Seite T 160

Haftungseinschränkung für ehrenamtliche Tätigkeit geplant

Das BMJ hat vor Kurzem den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 geändert wird (Vereinsgesetznovelle [VerGNov] 2011), zur Begutachtung versandt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die derzeitige Regelung zunehmend zu einem Hindernis für ehrenamtliches Engagement geworden ist, weil bei den derzeit geltenden Haftungsregelungen für diejenigen, die unentgeltlich Verantwortung in einem Verein übernehmen, unklar ist, in welchem Ausmaß die Unentgeltlichkeit zu berücksichtigen ist. Daher soll das externe wie interne Haftungsrisiko für ehrenamtlich tätige Mitglieder eines Vereinsorgans ausdrücklich auf ein für diese zumutbares Maß (grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln) begrenzt werden. Die Begutachtungsfrist endet am .

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