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Rechtspraktikum in der Finanzverwaltung
Ab Herbst 2011 bietet die Finanzverwaltung Universitätsabsolventinnen und -absolventen von Studienrichtungen, deren Abschluss zur Absolvierung eines Gerichtsjahres berechtigt, die Möglichkeit eines sechsmonatigen Rechtspraktikums. Damit kann die juristische Ausbildung durch praktische Erfahrungen im Bereich der Steuern und Abgaben ergänzt werden. Rechtspraktikanten erhalten eine Ausbildungsentschädigung, deren Höhe derzeit 1.086 Euro brutto/Monat beträgt. Die Zeit als Rechtspraktikant in der Finanzverwaltung wird auf die Anwartszeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes angerechnet. Mehr dazu auf der Website des Finanzministeriums.