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Vergabe der Steuernummer
Monatelange Wartezeit als Ersterfahrung des Steuerzahlers
Redliche Steuerzahler melden sich beim Finanzamt mit den amtlichen Fragebögen Verf 14 ff. an. Während die Finanzverwaltung gerne die Schlagworte "Fair Play" und "Compliance" verwendet und korrektes Verhalten, vor allem hinsichtlich der Wahrung von Fristen und Terminen, beim Steuerzahler einfordert, kann die Ersterfahrung des Steuerzahlers eine monatelange Untätigkeit der Finanzverwaltung sein.
1. Dauer der Untätigkeit
Seit der Fragebogen Anfang Februar 2011 bei der Behörde eingelangt ist, beträgt die Untätigkeit der Behörde mehr als fünf Monate. Eine derartige Dauer ist m. E. denkbar ungeeignet, um dem Steuerzahler zu vermitteln, dass es in Steuerangelegenheiten besonders darauf ankommt, Termine und Fristen einzuhalten, insb. Steuern pünktlich zu entrichten.
2. Erste Säumniszuschläge
Sollte der Steuerzahler die lange Zeitdauer für die behördliche Erledigung dahingehend missverstehen, dass auch bei seinen Verpflichtungen die Einhaltung zeitlicher Komponenten von untergeordneter Bedeutung ist, so wird der noch unerfahrene Steuerzahler die schmerzliche Erfahrung machen, durch Säumniszuschläge zur Erfüllung seiner Pflichten angehalten zu werden.
3. Schlussfolgerung des Steuerzahlers
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