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SWK 26, 10. September 2011, Seite T 155

Eine Bescheidausfertigung kostet 75 Euro

Finanzverwaltung hat die Kosten interner Abläufe erhoben

Andreas Payer

Der Steuerinsidermoniert - zu Recht - Wiederaufnahme- und Bescheidabänderungsverfahren durch die Finanzverwaltung mit Auswirkungen im Bagatellbereich. Er mutmaßt dabei, es hätte in der Finanzverwaltung noch niemand erhoben, was die Ausstellung eines Bescheids bzw. die Abhaltung eines Rechtsmittelverfahrens wirklich kostet. Dem muss widersprochen werden - leider zulasten des Abgabepflichtigen.

1. Sachverhalt

Ein steuerlich nicht vertretener Abgabepflichtiger macht seine Arbeitnehmerveranlagung 2009 selbst und übersieht dabei, den in diesem Jahr erstmals durch ein Beilagenformular (L 1k) zu beantragenden Kinderfreibetrag geltend zu machen.

Für die Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2010 zieht der Abgabepflichtige einen Steuerberater zu Rate, der im Zuge seiner Recherchen die unterlassene Beantragung des Kinderfreibetrags 2009 bemerkt. Da der Bescheid für das Jahr 2009 bereits rechtskräftig geworden war, ersucht der Steuerberater das Finanzamt am Abänderung des Bescheids 2009 und Berücksichtigung des Kinderfreibetrags.

Auf dieses Ersuchen erfolgte keine Reaktion des Finanzamtes, woraufhin der Steuerberater den zuständigen Referenten telefonisch kontaktierte. Auf den Sachverhalt angesp...

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