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Nochmals: Aufhebung des § 1 Abs. 5 letzter Satz StiftEG
Unterschied zwischen zeitlichem Bedingungsbereich und zeitlichem Vollzugsbereich ist zu beachten
Fellner hat sich in seinem Beitrag in SWK-Heft 13/2011, T 69, mit dem Erkenntnis des , unter dem Aspekt der Zeitbezogenheit von Gesetzesaufhebungen befasst. Der Beitrag bedarf einiger ergänzender Überlegungen.
1. Allgemeines
Im Bereich des Abgabenrechts hat die Behörde jenes materielle Recht zur Anwendung zu bringen, das bei Erlassung des Abgabenbescheids für den vorangegangenen Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes ("Entstehung des Abgabenanspruches") gilt (siehe beispielsweise , und Stoll, BAO-Kommentar, 62).
Zu unterscheiden ist zwischen dem zeitlichen Bedingungsbereich einer Norm und ihrem zeitlichen Vollzugsbereich (vgl. Thienel, ÖJZ 1990, 161). Die Norm erfasst die während des zeitlichen Bedingungsbereichs gesetzten Sachverhaltselemente, die zur Tatbestandverwirklichung führen. Die Rechtsfolge kann während des zeitlichen Vollzugsbereichs verhängt werden; in diesem Zeitraum wird die Norm angewendet.
Die vom Gesetzgeber vorgenommene Aufhebung eines Abgabengesetzes ab einem bestimmten Zeitpunkt beendet i. d. R. (mangels anderer gesetzlicher Anordnung) bloß den zeitlichen Bedingungsbereich, nicht hingegen den Vol...