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SWK 15, 20. Mai 2011, Seite T 75

Berichtigung wegen 0,15 Euro: ein Schildbürgerstreich?

Viel wird nach wie vor von Verwaltungseinsparungen gesprochen, doch im täglichen Steuerleben merkt man nicht wirklich etwas davon ...

Vor Kurzem habe ich einen Fall aufgezeigt, bei dem eine Wiederaufnahme wegen 0,82 Euro Gutschrift erfolgte. Leider hat sich wenig geändert: Betriebsprüfungen werden weiterhin in die Länge gezogen, auch wenn nach kurzer Zeit festgestellt wird, dass in einem konkreten Fall nichts zu holen ist; Bescheide, Vorhalte etc. werden mit RSb- oder RSa-Brief zugestellt oder wegen Kleinigkeiten Rechtsmittelverfahren über Jahre hindurch abgehalten; Einbringungsstellen schlagen polizeiartig zu (genau das ist die Konsequenz der neuen Rechte der Finanzbeamten) und räumen Geschäfte aus, obwohl es aufrechte Ratenvereinbarungen gibt usw. usf.

Nach wie vor hat die Verwaltung anscheinend nicht erhoben, was die Ausstellung eines Bescheids oder die Abhaltung eines Rechtsmittelverfahrens wirklich kostet. Denn zu den Kosten der Verwaltung kommen ja noch Kosten des Beraters etc. dazu, die als Ausgaben absetzbar sind, auch wenn man sich bei Bagatellfällen mit einer Verrechnung schwer tut.

Nunmehr erhielt ich nach einem Vorhalteverfahren für einen Klienten einen Aufhebungsbescheid nach § 299 BAO und einen neuen, unbegründeten Sachbescheid mit einer Abgabennachforderung von 0,15 Euro.

Eigentlich sollte ich als Berater eine...

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