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SWK 14, 10. Mai 2011, Seite R 26
Zurechnung von Wirtschaftsgütern
• Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern ist eine Rechtsfrage. Gegenstand der rechtlichen Beurteilung ist der Sachverhalt, den die belangte Behörde aufgrund ihrer Beweiswürdigung als erwiesen angenommen hat. - (§ 24 BAO), (Abweisung)
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