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Verfahren: Mitwirkungspflicht
• Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei Geschäftsbeziehungen zu in Steueroasen angesiedelten Gesellschaften eine besonders strenge Prüfung geboten ist und Abgabepflichtige für diesen Fall von Anbeginn dafür sorgen müssen, dass sie den österreichischen Abgabenbehörden diese Beziehung im Bedarfsfall vollständig aufhellen und dokumentieren können. - (§ 115 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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