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SWK 14, 10. Mai 2011, Seite R 25
Gesellschaftsteuer
• Nach der hg. Rechtsprechung betreffend die Beurteilung der Gesellschaftsteuerpflicht einer Leistung kommt es auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Bewirkens der Leistung an. - (§ 2 Z 4 lit. a KVG), (Abweisung)
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