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Antrag auf Trennung der Entgelte nach Wareneinkauf
Antrag auf Trennung der Entgelte nach Wareneinkauf (§ 18 Abs. 7 UStG)
Eine erleichterte Trennung der Entgelte gem. § 18 Abs. 7 UStG 1994 setzt eine vorherige Zustimmung des Finanzamtes voraus. Diese ist aber nicht schon deswegen zu gewähren, weil der Betrieb über keine geeigneten Einrichtungen zur Entgeltstrennung verfügt. Begibt sich der Unternehmer möglicher Kontrolleinrichtungen, so macht dies eine ordnungsgemäße Entgeltstrennung noch nicht unzumutbar () ().