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Zinsengewinn als Mieteinnahmen
Zinsengewinn als Mieteinnahmen (§ 28 EStG)
Der Beschwerdeführer erhielt bei Mietbeginn ein zinsenloses Darlehen in Höhe von 36.400 Euro, das erst bei Beendigung des Mietverhältnisses rückzahlbar ist. In Höhe des dadurch verschafften Zinsgewinns entsteht ein mietzinserhöhendes Entgelt (der VwGH hat dies im konkreten Fall bereits im Erkenntnis vom , 2004/13/0124 und 2006/13/0172, zur Umsatzsteuer und Einkommensteuer ausgesprochen), das entsprechend als Einnahme anzusetzen ist ( bis 0019).