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Liebhaberei bei Vermietung einer Ferienhütte
Liebhaberei bei Vermietung einer Ferienhütte (§ 2 EStG)
Die Behauptungs- und Beweislast für die objektive Ertragsfähigkeit (Überschusserzielungsmöglichkeit) der Vermietung einer Ferienhütte (kleine Vermietung) trägt der Berufungswerber. Die Liebhabereivermutung ist mittels einer realitätsnahen Prognose für einen absehbaren Zeitraum von 20 Jahren zu widerlegen. Hat das Finanzamt dem Berufungswerber bereits in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung die Unvollständigkeit der von ihm eingereichten Prognose (u. a. hinsichtlich der Sanierungskosten für Dacherneuerung, Verbesserung der Sanitäranlagen) vorgehalten, legt er aber weder mit dem Vorlageantrag noch bis zur Entscheidung des UFS eine adaptierte Prognose vor und ist die Prognose aus Sicht des UFS in weiteren Punkten nicht realitätsnah erstellt bzw. unschlüssig, besteht kein Anlass, der Liebhabereibeurteilung des Finanzamtes nicht zu folgen. Ergebnisse bei Einreichung einer Prognose bereits abgelaufener Jahre sind in der Prognose in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Behauptet weder der Berufungswerber noch das Finanzamt, dass die vom Finanzamt erkannten und vom Berufungswerber nicht in Abrede gestellten Unsicherheiten im Tatsachen...