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Kfz: Anschaffungskosten
• Mit dem Ansatz eines entsprechenden Sachbezugswertes wird der Vorteil erfasst, der darin besteht, dass sich der Dienstnehmer jenen Aufwand erspart, der ihm erwachsen würde, wenn er für die Kosten eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges aus Eigenem aufkommen müsste. Der Ansatz der Anschaffungskosten des Kfz im gebrauchten Zustand sieht die Verordnung nicht vor. - (§ 15 EStG 1988), (Abweisung)
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