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Gruppenklagen - Giftcocktail oder sinnvolle Weiterentwicklung?
Konsultation der Europäischen Kommission zum kollektiven Rechtsschutz
Die Europäische Kommission hat im Februar 2011 eine Konsultation eingeleitet, die sich nicht zum ersten Mal dem Thema des kollektiven Rechtsschutzes widmet. Sie ortet Defizite in der Abwehr der Verletzung von Unionsrecht, da Individualklagen oft nicht das geeignete Mittel seien. Ob dieses Defizit, falls überhaupt vorhanden, mit gesetzlichen Maßnahmen und ohne zusätzliche Lasten für den Beklagten ausgeglichen werden kann, muss bezweifelt werden. Wesentliche Punkte der Konsultation sollen in diesem Beitrag einer kurzen kritischen Prüfung unterzogen werden.
1. Kollektiver Rechtsschutz
Während in den vergangenen Jahren einschlägige Dokumente zu Verbraucherschutz und Schadenersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts veröffentlicht wurden, wählt die nunmehrige Konsultation zum kollektiven Rechtsschutz einen horizontalen Ansatz, d. h., es soll versucht werden, allgemeine Rechtsprinzipien zu identifizieren, die für verschiedenste Arten von "Kollektivverfahren" Geltung haben sollen.
Zwar sichert die Kommission zu, dass das Ergebnis der Konsultation völlig offen sei, doch sowohl die Äußerungen mancher Kommissare als auch der Wortlaut der Konsultation, insb. die Fragestellungen, verdeut...