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SWK 13, 2. Mai 2011, Seite W 15

Variable Kaufpreisvereinbarungen

Die Anschaffungskostenermittlung in Abhängigkeit von (künftigen) ungewissen Ereignissen

Gudrun Fritz-Schmied

Werden Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter erworben, deren Kaufpreis (auch) variable Elemente beinhaltet, sind die Auswirkungen auf den Wertmaßstab der Anschaffungskosten in sachlicher, zeitlicher und betraglicher Betrachtung zu prüfen. Indem der Einkommensteuergesetzgeber keine eigenständige Definition der Anschaffungskosten bereithält, sind die auf Grundlage einer bilanziellen Beurteilung gewonnenen Erkenntnisse im Sinne einer (ergänzenden) Maßgeblichkeit auch für steuerrechtliche Zwecke von Relevanz.

1. Status quo zur bilanziellen Erfassung variabler Kaufpreisbestandteile

Im Zuge des Erwerbs eines Vermögensgegenstands sind Konstellationen denkbar, wonach der Kaufpreis zur Gänze oder anteilig variabel ausgestaltet ist. Für die Erfassung der variablen Kaufpreiselemente bedarf es einer Konkretisierung in zeitlicher und betraglicher Hinsicht. Weitgehend unbestritten ist, dass variable Kaufpreisbestandteile gleich einem fix vereinbarten Kaufpreis als Bestandteil der Anschaffungskosten gelten und somit aktivierungspflichtig sind. Hingegen wird in zeitlicher Hinsicht neben einer sofortigen Aktivierung im Erwerbszeitpunkt auch eine Erfassung als nachträgliche Anschaffungskosten bei...

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