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SWK 20, 15. Juli 2011, Seite R 36
Schätzungsbefugnis
• Dass im Fall des Unterbleibens jeglicher Aufzeichnungen die Schätzungsbefugnis zu Recht besteht, bedarf keiner weiteren Begründung. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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