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SWK 20, 15. Juli 2011, Seite R 35
Schätzungsmethode
• Die Wahl der Schätzungsmethode steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Ziel der Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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