Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dienstverhältnis
• In der Durchführung von Grünanlagenbetreuung ist dann kein Dienstverhältnis zu unterstellen, wenn keine persönlichen Weisungen im Hinblick auf die Arbeitszeit und das Arbeitsverfahren festgestellt worden sind. - (§ 47 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
()