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Kommunalsteuernachschau der Gemeinden ausgelaufen!
Keine Prüfungskonkurrenz nach der BAO
Das Nachschaurecht der Gemeinden nach § 14 Kommunalsteuergesetz ist mit ausgelaufen.
1. Die Bündelung der Prüfungskompetenz
Die Prüfung der Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und der Kommunalsteuer ist nach § 86 EStG, § 41a ASVG und § 14 KommStG in der Hand der Finanzverwaltung und der Krankenversicherungsträger gebündelt worden (GPLA - gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben inklusive DB nach § 41 FLAG und DZ nach § 122 WKG), um die Effizienz der Prüfungen zu erhöhen (eine Prüfung mit mehrfacher Verwertung der Prüfungsfeststellungen) und die Belastung der Abgabe- und Beitragspflichtigen durch Prüfungen (Vorlage der Bücher, Prüferzimmer, Beantwortung von Fragen) zu minimieren.
2. Die Nachschau der Gemeinden
§ 14 Abs. 1 letzter Satz KommStG lautet: "Das Recht der Gemeinden auf Durchführung einer Nachschau gemäß der jeweils für sie geltenden Landesabgabenordnung (Abgabenverfahrensgesetz) bleibt unberührt, wobei § 148 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung sinngemäß anzuwenden ist."
3. Die Verdrängung der Landesabgabenordnungen durch die BAO
§ 14 Abs. 1 KommStG verknüpft das Nachschaurecht der Gemeinden ausdrücklich mit "der jeweils für sie geltenden Landesabgabenordnung (Abgabenverfahrensgesetz)".
Die Landesabgabenordnungen (Abgabenverfahrensgesetze der Länder) sind mit Ablauf des ausgelau...