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Missbrauch im Zusammenhang mit Vorsteuern: Zur Auslegung des EuGH-Urteils in der Rs. Weald Leasing Ltd.
Marktkonformität der Miete schließt Missbrauch aus
Sarnthein hat in seinem Beitragin , das , Weald Leasing Ltd., analysiert und zieht daraus für den Steuerpflichtigen weitreichende Schlüsse. Im Ergebnis vertritt der Autor anhand konkreter Beispiele die Auffassung, dass die von Stiftungen und Banken praktizierten Vermietungs- und Leasingumsätze zur Umsatzsteuerplanung einen Missbrauchstatbestand verwirklichen. Da wir dieser Auffassung nach näherer Auseinandersetzung mit dem in Rede stehenden EuGH-Urteil nicht folgen können, wollen wir die Rs. C-103/09, Weald Leasing Ltd., und die darin getätigten Aussagen des EuGH zur "missbräuchlichen Praxis" noch einmal aus Sicht des Steuerpflichtigen untersuchen.
1. Ausgangslage in der Rs. C-103/09, Weald Leasing Ltd.
Im britischen Sachverhalt bilden die Muttergesellschaft A und ihre Tochtergesellschaften B und C eine Unternehmensgruppe. Während A und B vorwiegend mehrwertsteuerbefreite Versicherungsdienstleistungen erbringen, besteht die geschäftliche Tätigkeit von C darin, die erforderliche Ausrüstung für A und B vorsteuerabzugsberechtigt zu erwerben und anschließend mehrwertsteuerpflichtig an die außerhalb der Unternehmens...