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SWK 2, 10. Jänner 2011, Seite R 6

Familienbeihilfe: Anspruch

Eine nachgewiesene Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist dann bedeutungslos, wenn aufgrund eines vom Beschwerdeführer erzielten Einkommens im Sinn des § 6 Abs. 3 FLAG ein Familienbeihilfenanspruch schon deshalb nicht besteht. - (§ 6 Abs. 3 FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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