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Abgabenexekution: Pfändungsschutz
• Allein der Umstand, dass ein Behinderter eine andere Person als Lenker benötigt, um seinen Pkw zu benutzen, reicht noch nicht hin, um diesem Fahrzeug den Pfändungsschutz nach § 29 Abs. 1 Z 8 AbgEO abzusprechen. - (§ 29 Abs. 1 Z 8 AbgEO), (Abweisung)
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