Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Errichtung von Wohnungen in einer Anlage
Die Beschwerdeführerin errichtete Eigentumswohnungen in einer Wohnungsanlage. Auch wenn für Zwecke der Grunderwerbsteuer von einem Vertragsbündel ausgegangen werden kann (der Kaufvertrag über den Grundanteil und der Werkvertrag über die Errichtung sind als einheitlicher Vertrag anzusehen), so ist der Grundanteil von einer anderen Firma erworben worden. Damit ist umsatzsteuerlich nicht von der steuerfreien Lieferung eines Grundstücks auszugehen, sondern von einer steuerpflichtigen Bauleistung, die mit Übergabe der Wohnungen anzusetzen ist. Damit ist die Frage nach der Bauherreneigenschaft irrelevant ().