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Die NoVA ist nicht Teil der USt-Bemessungsgrundlage!
Die Einbeziehung der NoVA in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage ist unionsrechtswidrig
Nach Ansicht von BMF und Finanzverwaltung knüpft die Normverbrauchsabgabe (NoVA) primär an die Lieferung eines Kraftfahrzeugs an und bildet somit als Teil des Entgelts gemäß § 4 UStG einen Bestandteil der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Im Verfahren, das die Europäische Kommission gegen Österreich vor dem EuGH initiiert hatte, liegt nunmehr das Urteil vor. Darin widerspricht der Gerichtshof dieser von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsauffassung. Aufgrund des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs ergibt sich für die Steuerpflichtigen ein Rückerstattungsanspruch bezüglich der zu viel entrichteten Umsatzsteuer.
1. Rechtliche Vorgeschichte
Nach österreichischer Rechtslage bildet die NoVA beim Erwerb von nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen im Inland einen Teil des Entgelts und gehört somit zur Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer (§ 4 UStG). Diese Vorgehensweise bei der Besteuerung von Autokäufen hat die Europäische Kommission dazu veranlasst, am Klage gegen Österreich beim EuGH einzubringen. Nach Auffassung der Kommission handelt es sich bei der österreichischen NoVA um eine klassische Zulassungssteuer, die beim Kauf eines Kraftfahrzeugs als Voraussetzung für dessen Inbetriebnahme im Ge...