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Neue Pauschalierungs-Verordnung für die Land- und Forstwirtschaft
Mit BGBl. II Nr. 471/2010 wurde eine neue VO des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2011) veröffentlicht. Die neue VO ist erstmals bei der Veranlagung 2011 anzuwenden und bringt einige Änderungen mit sich, u. a. wird die die Grenze für die Vollpauschalierung von 65.000 Euro auf 100.000 Euro hinaufgesetzt.