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Kfz bei Überlassung an Dienstnehmer als Betriebsvermögen
Kfz bei Überlassung an Dienstnehmer als Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG)
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Radiologie und hat der bei ihm angestellten Ehegattin ein Fahrzeug der Marke Audi A3 im Rahmen des Dienstverhältnisses zur Verfügung gestellt. Der Sachbezug für die Privatnutzung wurde versteuert. Eine Betriebsprüfung hat das Kfz als Privatvermögen behandelt. Der VwGH hat den Bescheid aufgehoben, weil ein einem Dienstnehmer zur Verfügung gestelltes Fahrzeug immer Betriebsvermögen darstellt, es sei denn, die Vereinbarung mit der Ehegattin wäre insgesamt nicht fremdüblich ().