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SWK 19, 1. Juli 2011, Seite R 34

Alleinerzieherabsetzbetrag

Nach der klaren Regelung des § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 hat der Alleinerzieherabsetzbetrag ein Kind im Sinne des Abs. 1 des § 106 EStG 1988 zur Voraussetzung. Der Tatbestand wird mit einem Kind im Sinn des Abs. 2 des § 106 leg. cit. nicht erfüllt. - (§ 106 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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