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Alleinerzieherabsetzbetrag
• Nach der klaren Regelung des § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 hat der Alleinerzieherabsetzbetrag ein Kind im Sinne des Abs. 1 des § 106 EStG 1988 zur Voraussetzung. Der Tatbestand wird mit einem Kind im Sinn des Abs. 2 des § 106 leg. cit. nicht erfüllt. - (§ 106 EStG 1988), (Abweisung)
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